In diesem Artikel widmet sich unsere Deutschland Partnerin Rechtsanwältin Hülya Oruc, LL.M, der Aktuellen Covid-19 Situation in Deutschland.
Aktuellen Covid-19 Situation in Deutschland
Die WHO hat am 11. März 2020 die Situation zu Erkrankungen mit den neuartigen Coronaviren (COVID-19) zu einer Pandemie erklärt. Der Anstieg von Infizierten in Deutschland auf ca. 5.800 Fälle hat viele Regierungen der Bundesländer dazu gebracht strengere Maßnahmen zu ergreifen.
Da in Deutschland ein föderalistisches System herrscht, haben die Hoheitsgewalt über den Infektionsschutz die Bundesländer inne. So agierten die Bundesländer zunächst uneinheitlich und es wurden uneinheitliche Empfehlungen ausgesprochen oder Maßnahmen ergriffen. Zum 16. März 2020 haben die meisten der 16 deutschen Bundesländer die Schulen bis mindestens zum 15. April 2020 geschlossen.
Arbeitnehmer müssen sich nun selbst um ihre Kinder kümmern. Mancherorts gibt es jedoch eine Notversorgung für Menschen, die zum Beispiel einen medizinischen Beruf haben und für die Versorgung von Patienten zur Verfügung stehen müssen.
Das gilt auch für Polizisten und Feuerwehre. Der Bahnverkehr sowie viele Flugreisen wurden drastisch heruntergefahren, da sie zum einen derzeit wenig genutzt werden und Menschen das Virus auch nicht weitertragen sollen. In einigen Bundesländern bleiben ferner Bars, Clubs, Kinos, Theater, Opern, Saunen, Freizeitbäder sowie Spielhallen. Lebensmittelgeschäfte sowie Apotheken und Drogerien sind weiterhin geöffnet.
Menschen, die eine Bescheinigung für eine Arbeitsunfähigkeit brauchen können diese nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzu für maximal 7 Tagen ausgestellt bekommen. Hierfür müssen Arztpraxen nicht aufgesucht werden. Diese Vorkehrung ist befristet bis zum 9. April 2020.
Generell gilt der Hinweis, dass sich alle Personen, die aus Risikogebieten zurück gereist sind, unnötige Kontakte zu vermeiden und für mindestens 14 Tage zu Hause zu bleiben. Das Robert-Koch-Institut ergänzt hierzu aktuell die Risikogebiete. Diese sind u.a. derzeit China, Italien, Iran, Südkorea, Spanien und USA.
Folgende Hinweise können für Arbeitnehmer gegeben werden:
Der Bundesgesundheitsminister und nahezu alle Ministerpräsidenten haben die Empfehlung ausgesprochen, aus dem Home Office heraus zu arbeiten. Krankenhausbesuche sind weitergehend eingeschränkt bzw. verboten. Ferner können Arbeitnehmer, die sich freiwillig in die Quarantäne begeben wollen, folgende Vereinbarungen mit ihrem Arbeitgeber treffen: unbezahlten Urlaub oder eben Home Office.
Sollte es dennoch zu einer Verordnung der Quarantäne kommen, werden die Gehälter weiter durch den Arbeitgeber bis zu 6 Wochen fortgezahlt. Der Arbeitgeber kann sich dann das Geld für die Lohnfortzahlung beim Bundeslang zurückholen. Die Zahlung entspricht in etwa der Höhe des Nettolohnes. Nach 6 Wochen wird das sogenannte Krankengeld gezahlt.
Ferner können Arbeitgeber einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen. Voraussetzung ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind, betriebliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sind und eine Anzeige bei der Arbeitsagentur für Arbeit erfolgt . Im Falle der Corona-Pandemie ist es wichtig, die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.
Mit dieser Unterstützung können Entgeltausfälle in Teilen für maximal 12 Monate ausgeglichen werden. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes berechnet sich nach dem Netto-Entgeltausfalle. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60% des pauschalierten Netto-Entgelts.
Auch Selbstständige und Freiberufler bekommen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten einen Verdienstausfall ersetzt. Die zuständige Behörde geht dabei von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr festgestellt wurde.
Die Anwaltskanzlei Gurcan Partners International ist Mitglied des Verbandes der Deutschen Industrie- und Handelskammern.
UPDATE 16. März 2020:
Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Finanzminister Scholz haben ein Maßnahmen-Paket vorgestellt, das schnelle Hilfen für Beschäftigte und Unternehmen verspricht. Das sogenannte Schutzschild soll wie folgt Abhilfe verschaffen:
- Das Kurzarbeitergeld soll flexibler werden; konkret sollen Unternehmen unter erleichterten Bedingungen Kurarbeitergeld erhalten.
- Steuererleichterungen: die Stundung von Steuerzahlungen soll erleichtert werden; Vorauszahlungen sollen leichter abgesenkt werden können; auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2020 wird verzichtet
- Liquidität von Unternehmen soll geschützt werden: bestehende Programme der KfW-Bank und ERP-Kredite (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) sollen ausgeweitet werden
Was Wir Tun
In diesen außergewöhnlichen Tagen bieten wir weiterhin unsere Rechtsdienstleistungen für all ihre Fragen, auf die Ihr Unternehmen aufgrund des Coronavirus stoßen könnte. Als innovative internationale Anwaltskanzlei und dank unserer Online-Besprechungstools bietet Gurcan Partners weiterhin seine Dienste an. Wir nehmen die Regeln zur Wahrung der Distanz zwischen den Personen, die von Gesundheitsexperten aus der ganzen Welt empfohlen werden, ernst und setzen diese in unserer Kanzlei um, weil uns Ihre Gesundheit wichtig ist.
Gurcan Partners ist eine internationale Kanzlei, die Rechtsberatung in 9 Ländern auf 13 Sprachen anbietet. Kontaktieren Sie uns für Ihre Anfragen.
Weitere Artikel in 13 Sprachen finden Sie im Gurcan Journal . Planen Sie Ihr Online-Meeting weiter unten.
Gurcan Partners Corona Desk:
- Coronavirus Hotlines in 9 Countries
- Impacts Juridiques Potentiels du Coronavirus sur les Entreprises
- Coronavirus and Remote Working
- Koronavirüsünün Hukuki Etkileri
- Current Covid Situation in Germany
- Potential Legal Impacts of Coronavirus on Companies
- Korona Virüsü ve Uzaktan Çalışma
Aktuellen Covid-19 Situation in Deutschland
Hülya Oruç LLM, Rechtsanwältin
Gurcan Partners Deutschland
Adresse:
Goethestr. 30 40237 Düsseldorf Germany
@: info@gurcanpartners.com
P: +49 211 97635818
Alle Rechte vorbehalten. Alle Rechte des Artikels Aktuellen Covid-19 Situation in Deutschland liegen bei Gurcan Partners. Der Autor übernimmt keine Verantwortung für die Informationen in diesem Artikel. Dieser Artikel dient lediglich der Information.
Gurcan Partners ist eine internationale Kanzlei, die Rechtsberatung in 9 Ländern auf 13 Sprachen anbietet. Kontaktieren Sie uns für Ihre Anfragen. @: info@gurcanpartners.com P: +49 211 97635818Bitte kontaktieren Sie uns per Mail. Wir bemühen uns, innerhalb von 24 Stunden zu antworten.
Planen Sie Ihre Online-Besprechung
Leave a Comment