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Unternehmensgründung Firmengründung in Ungarn

Firmengründung in Ungarn

In diesem Artikel werden wir die Unternehmensgründung in Ungarn und andere Details als Gesellschaftsformen und ihre Verantwortlichkeiten in Ungarn erwähnen.

5 gute Gründe, Ihr Unternehmen in Ungarn zu starten

  • Tor zur EU

Ungarn ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union. Ungarische Aufenthaltsgenehmigungen gelten auch für andere EU-Länder.

  • Stabile Wirtschaft & gute Infrastruktur

Ungarn hat eine sich entwickelnde Wirtschaft und Infrastruktur. Moderne und günstige Industrieparks mit guter Straßenanbindung stehen zur Verfügung.

  • Niedrige Steuern und Löhne

Steuern und Löhne in Ungarn sind eines der niedrigsten unter den Ländern der Europäischen Union und bieten gut ausgebildete Arbeitskräfte für Unternehmen

  • Niedrige Kosten für die Firmenregistrierung und den Unterhalt

Die Eintragungs- und Unterhaltsgebühren für Unternehmen sind in Ungarn sehr niedrig. Sie können Ihr Unternehmen zu einem niedrigen Preis gründen.

  • Freundliche Kultur

Wenn Sie überlegen, ein stabiles Unternehmen zu gründen. Ungarn bietet einen sicheren Ort für Geschäfte.

Grundlegende rechtliche Definitionen

Vor allem muss man die sehr grundlegenden rechtlichen Begriffe über Unternehmen in Ungarn verstehen. Hier finden Sie einige Definitionen, die Sie überprüfen sollten, bevor Sie mit dem Artikel fortfahren.

  • Unbeschränkte Haftung:  Der Eigentümer des Unternehmens hat in einem Teil seines Eigentums die volle finanzielle Verantwortung für alle Schulden des Unternehmens. D.h. auch seine privaten Bestände könnten einer Sorgfaltspflicht unterliegen.
  • Beschränkte Haftung: Der Eigentümer des Unternehmens ist nur für die Verbindlichkeiten des Unternehmens bis zu dem von ihm bereitgestellten Kapital verantwortlich.
  • Ein-Personen-Unternehmen:  Es gibt nur einen Eigentümer des Unternehmens, der in der Regel auch als CEO fungiert.
  • Größenbeschränkung: Begrenzung des Umsatzes, Anzahl der Mitarbeiter, Grundkapital oder Anzahl der Geschäftsbeziehungen.
  • Privatunternehmen:  ein Unternehmen, das von einer Privatperson geführt wird. Privatunternehmen sind keine juristische Person.
  • Unternehmen:  ein Unternehmen, das eine separate juristische Person ist.

Der Staat stellte die Vorlage für die Gründungsdokumente zur Verfügung:  Wenn bei der Registrierung des Unternehmens eine durch die lokale Gesetzgebung festgelegte Vorlage verwendet wird, können die Gebühren und die Zeit erheblich reduziert werden.

Die Vorlage ermöglicht wenig Anpassung, die jedoch in der Regel die Bedürfnisse der meisten unserer Kunden erfüllt.

 

 Gurcan Partners ist Mitglied des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen, des Ungarn Wirtschaftsrat unddes Deutschen Industrie- und Handelskammertags Mitglied der Internationalen Rechts- und Beratungskanzlei

Gesellschaftsformen in Ungarn

  • Sie sollten in der Lage sein zu entscheiden, mit welcher Art von Geschäft Sie beginnen möchten.

Im Folgenden finden Sie einen sehr vereinfachten und kurzen, aber gut verständlichen Vergleich der möglichen Rechtsformen in Ungarn (ohne Berücksichtigung der Aktiengesellschaft NYRT als Option).

Beschreibung

Juristische Person

Begrenzt in der Größe

Firmenregistrierung erforderlich

Mindestkapital

Haftungsbeschränkung

Gibt es eine Ein-Personen-Option

Privatunternehmen

Nein

Nein

Nein

N/A

Nein

N/A

KFT

Ja

Nein

Ja

3 000 000 HUF

Ja

Ja

KKT, BT

Ja

Nein

Ja

1 HUF

Unlimited for a min. 1 owner

Nein

ZRT

Ja

Nein

Ja

5 000 000 HUF

Ja

Ja

Der grundlegende Prozess der Firmenregistrierung ist wie folgt:

✔︎ Beratung mit einem lokalen Experten

  • Bevor Sie irgendwelche Schritte unternehmen, ist es sehr ratsam, einen lokalen Experten zu besuchen. Unser Unternehmen kann Ihnen die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um die richtige Wahl zu treffen. 

✔︎ Entscheidung über die Rechtsform des Unternehmens

  • Je nachdem, was Sie ausüben möchten, kann eine andere Rechtsform für Sie geeignet sein. Als Faustregel gilt jedoch, dass eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung als die am besten geeignete Gesellschaftsform in Ungarn gilt und möglicherweise die beste Wahl ist.

✔︎ Benennung der Eigentümer und des CEO

● Sie können ein Ein-Personen-Unternehmen gründen. Wenn nicht, benötigen Sie mindestens einen zusätzlichen Partner. Sie müssen auch die Eigentumsquote bestimmen.

✔︎ Auswahl eines richtigen und eindeutigen Firmennamens

  • Der Firmenname muss eindeutig sein (kein ähnlicher Name ist im ungarischen Firmenbuch eingetragen), sollte keinen historischen Bezug enthalten, obwohl die Anwendung ausländischer Ländernamen möglich ist (z.B. Solutions of Germany HungarySzolgáltatóKft.). Der vollständige englische Name ist ebenfalls möglich.

✔︎ Auswahl der Hauptgeschäftstätigkeit

  • Sie sollten mindestens eine Hauptaktivität auswählen, für die wir den richtigen statistischen Code (TEÁOR) bereitstellen können.

✔︎ Beschaffung der notwendigen Mittel für das Grundkapital und die Eintragungskosten

  • Je nach Firmenform sollten Sie in der Lage sein, die notwendigen Mittel zu bezahlen. Rechtlich darf das Grundkapital zum Zeitpunkt der Niederlassung nicht eingezahlt werden. Nicht-Einpersonengesellschaften können es um maximal 1 Jahr verschieben. In der Praxis wird das Grundkapital jedoch in der Regel mit Kleingeld bezahlt.

✔︎ Auswahl eines richtigen Buchhalters

  • Das Unternehmen benötigt von Anfang an einige administrative Aufgaben, die erledigt werden müssen, auch wenn es keine tatsächliche Geschäftstätigkeit aussendet. Ein Experte ist für ein neu gegründetes Unternehmen unerlässlich.

✔︎ Registrierung des Unternehmens

  • Dazu müssen Sie einen Anwalt persönlich aufsuchen, die Verwendung eines Anwalts ist nicht möglich. Unser Team ist bereit, Ihnen auch in dieser Phase zu helfen. Wir werden einen Termin rechtzeitig vor Ihrer Ankunft auf der Grundlage vorheriger Kommunikation buchen. Alles, was Sie tun müssen, ist unser Büro zu besuchen. Das Unternehmen wird durch den Gründervertrag gegründet, der von jedem Eigentümer persönlich vor dem Anwalt unterzeichnet werden muss.

✔︎ Vorbereitung des Unterschriftenmusters (SoS)

  • Wenn der CEO ein ausländischer Staatsbürger ist, muss er einen öffentlichen Notar aufsuchen, um einen zweisprachigen Sos zu erhalten oder eine vom Anwalt erstellte ungarische Version zu akzeptieren. Der Geschäftsführer muss auch einen Auftrag für die Lieferung bereitstellen. D.h. Ausländer sollten eine Person benennen, die ihre Übermittlungen in Ungarn entgegennutzt und weiterleitet. Wir übernehmen diese Verantwortung im Rahmen unserer Sitzplatz-Serviceleistung.

Welche Dokumente werden für die Firmengründung in Ungarn benötigt?

  1. Ein gültiger Reisepass für jeden der Eigentümer und den CEO. Dieses Dokument kann in einer gescannten Version gesendet werden.
  2. Gründungsdokumente und Erklärungen des CEO. Wenn die Eigentümer und/oder der CEO ausländische Personen sind, sollte auch eine offizielle Übersetzung erstellt werden, um sie dem Gericht vorzulegen. Wir können die Übersetzung für eine viel niedrigere Gebühr vorbereiten, indem wir die Verantwortung für die Übersetzung rechtlich übernehmen.
  3. Ein Unterschriftsbeispiel. Diese wird von einem Notar oder dem Rechtsanwalt vorbereitet.
Company formation in Europe, collaboration

Wie lange dauert die Firmengründung in Ungarn?

Wenn Sie alle notwendigen Dokumente im Voraus senden, können wir alle Termine rechtzeitig buchen und Sie müssen Ungarn nur einmal besuchen. Die Verabreichung dauert in diesem Fall etwa 1 Tag. Bitte beachten Sie, dass zwischen 7-14 Tagen ein passender Termin beim Notar vereinbart werden kann.

Durch die Verwendung der Vorlage kann das Registrierungsverfahren selbst auf 2 Tage reduziert werden. Das bedeutet, dass Sie Ihr Unternehmen innerhalb von 2 Tagen offiziell registrieren lassen. Wir senden Ihnen die Anmeldeunterlagen per E-Mail zu, Sie müssen nicht nach Ungarn kommen, um die Dokumente mitzunehmen.

Nachdem das Unternehmen registriert ist, müssen Sie ein Bankkonto in Ungarn eröffnen, aber gegen eine zusätzliche Gebühr können wir diese Aufgaben als Anwalt übernehmen. 

 

 

Bitte überprüfen Sie häufig gestellte Fragen zur Firmengründung in Ungarn.

 Gurcan Partners ist eine professionelle Rechts- und Beratungskanzlei. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind bereit, Ihnen mit allen notwendigen Dienstleistungen der Firmengründung in Ungarn zu helfen.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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oder rufen Sie uns an

+36 1 808 94 49 (Englisch)

Alle Rechte vorbehalten. Alle Rechte der Gründung eines Unternehmens in Ungarn Artikel gehören Gurcan Partners. Der Autor hat keine Verantwortung für die Informationen dieses Artikels. Dieser Artikel ist nur vorbereitet, um zu informieren.

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  Westend Business Centre, 7th Floor, Váciút 22-24, 1132

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