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Geschäftsimmigration nach Polen

In diesem Artikel werden wir die geschäftliche Einwanderung nach Polen detailliert erläutern und mögliche Wege zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung sowie alle erforderlichen Schritte des Einwanderungsprozesses in Polen erwähnen.

Die Möglichkeiten der geschäftlichen Einwanderung nach Polen

Polen ist ein mitteleuropäisches Land, das Mitglied der Europäischen Union und der WTO ist und in den letzten Jahren viele Ausländer wegen seiner Einzigartigkeit und seines Zugangs zu europäischem Bildungs- und Gesundheitswesen angezogen hat. Daher nimmt die Wirtschaftsimmigration nach Polen nicht nur unter EU Bürgern, sondern auch unter Nicht-EU-Bürgern zu.

EU-Bürger haben in Polen die gleiche Möglichkeit wie polnische Staatsbürger, eine zusätzliche Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, ist nicht erforderlich.

Für Nicht-EU-Bürger gibt es zwei übliche Möglichkeiten der geschäftlichen Einwanderung in Polen:
1) Gründung eines Unternehmens in Polen
2) Anstellung in Polen

1. Gründung eines Unternehmens in Polen

Ausländer, die ein Unternehmen in Polen gründen und sich dort niederlassen möchten, sollten:

1) Registrierung des Unternehmens.

Im Folgenden werden die Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Polen zusammengefasst; weitere Einzelheiten finden Sie in unserem ursprünglichen Artikel: Company Formation in Poland

  • Entscheiden Sie sich für die Rechtsform des Unternehmens. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) – Spółkazograniczonąodpowiedzialnością (Sp. z o.o.) auf Polnisch – ist die beliebteste Form. Das erforderliche Mindeststammkapital beträgt 5.000 PLN (rund 1.200 EUR).
  • Wählen Sie einen Firmennamen.
  • Wählen Sie den Standort und die Geschäftsadresse.

Gurcan Consultancy bietet Ihnen ein virtuelles Büro in Polen für Ihr Unternehmen. Bitte kontaktieren Sie uns: info@gurcanpartners.com, oder rufen Sie uns an +48 22 153 03 60 (Englisch).

  • Die Gründungsurkunde. . Dieses Dokument muss enthalten:
    i) Name des Unternehmens und sein eingetragener Sitz
    ii) Beschreibung der Art der Geschäftstätigkeit
    iii) die Höhe des Grundkapitals mit der Anzahl der Aktien, die ein Aktionär halten kann
    iv) die Anzahl und den Nennwert der von jedem Gesellschafter gezeichneten Aktien
    v) Dauer der Gesellschaft (wenn sie für einen bestimmten Zeitraum gegründet wird)
  • Die Eintragung in das Unternehmerregister des nationalen Gerichtsregisters muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum des Gesellschaftsvertrags erfolgen.
  • Übermittlung der ergänzenden Daten an das Finanzamt innerhalb von 21 Tagen ab dem Tag der Eintragung des Unternehmens.
  • Eröffnen Sie ein polnisches Bankkonto.
    Die Registrierung kann entweder online oder persönlich vorgenommen werden.

 

 Siehe Liste der Botschaften und Konsulate von Polen in verschiedenen Ländern.

 

2) Beantragen Sie auf der Grundlage des eingetragenen Unternehmens ein Geschäftsvisum für 6 Monate.

 

3) Besuchen Sie Polen und gründen Sie das Unternehmen während des 6-monatigen Zeitraums, damit es die folgenden Kriterien erfüllt, um eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (TRP) zu beantragen:

  • Erzielen Sie Einnahmen, die mindestens dem 12-fachen des durchschnittlichen Monatseinkommens im dritten Quartal des Jahres entsprechen, oder
  • mindestens zwei polnische Staatsbürger für mindestens ein Jahr beschäftigen, oder
  • Investitionen tätigen, oder
  • einen Geschäftsplan und Kapital vorlegen, der das Potenzial des Unternehmens belegt, langfristig solche Einnahmen, Arbeitsplätze oder Investitionen zu schaffen.

 

4) Neben den aufgeführten Bedingungen muss der Antragsteller auch Folgendes nachweisen:

  • Krankenversicherung
  • Nachweis eines ausreichenden und stabilen Einkommens, das ihm/ihr ein Leben in Polen ermöglicht
  • Eine von den zuständigen Behörden ausgestellte Genehmigung für die Geschäftstätigkeit
  • Nachweis einer Unterkunft

 

5) Bei der Einreichung des Antrags auf ein TRP muss der Antragsteller außerdem folgende Dokumente vorlegen:

  • Persönliche Einkommenssteuererklärung
  • Befreiung von finanziellen Verpflichtungen, ausgestellt vom Finanzamt im Wohnsitzland des Antragstellers
  • Bilanz des Unternehmens
  • Offenlegung der Geschäftsaktivitäten des Unternehmens
  • Partnerschaftsvertrag für diejenigen, die eine Geschäftspartnerschaft eingegangen sind, anstatt ein neues Unternehmen zu gründen

Das TRP gewährt dem Antragsteller einen dreijährigen Aufenthalt in Polen, und das Antragsverfahren dauert etwa 4-6 Monate. Das TRP kann erneuert werden.

 

6) Ein ständiger Aufenthalt in Polen für fünf Jahre mit TRP ermöglicht die Beantragung eines ständigen Aufenthalts in Polen..

2. Beschäftigung in Polen und Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung

Ein Ausländer, der für ein in Polen registriertes Unternehmen mit einem polnischen Arbeitsvertrag arbeitet und eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung in Polen beantragen möchte, muss die folgenden Verfahren befolgen:

1) Ihr Arbeitgeber beantragt eine Arbeitserlaubnis, die vom „Woiwoden“ ausgestellt wird. Die erforderlichen Dokumente sind:

  • Schriftlicher Arbeitsvertrag (ggf. mit Übersetzung in die gewünschte Sprache)
  • Bewerbungsformular
  • Zahlungsnachweis
  • Kopie des Vertrags, in dem die Art der auszuführenden Arbeit beschrieben ist
  • Rechtsstellung des Arbeitgebers aus dem nationalen Gerichtsregister
  • Aktuelle Aufzeichnungen über die wirtschaftliche Tätigkeit des Arbeitgebers
  • Kopien des Reisepasses des Antragstellers
  • Nachweis über die Krankenversicherung des Antragstellers
  • Dokumente zur Registrierung des Unternehmens
  • Kontoauszug des Unternehmens

 

2) Sie beantragen beim polnischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland ein Visum des Typs C (maximal 90 Tage Aufenthalt innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) oder des Typs D (mehr als 90 Tage, aber maximal ein Jahr) (Die Klassifizierung der Visa des Typs C und D ist EU-weit einheitlich). Erforderliche Dokumente sind:

  • Antragsformular, gültige Reisedokumente
  • Foto, Visagebühr und E-Mail Adresse
  • Reisekrankenversicherung
  • Einladungsschreiben eines polnischen Unternehmens mit Angabe von Adresse und Datum des Besuchs
  • Nachweis über eine frühere Beziehung zwischen den Unternehmen
  • Arbeitsvertrag oder Gehaltsabrechnung für die letzten 4 Monate
  • Kontoauszüge des Mutterunternehmens für die letzten 6 Monate
  • Beglaubigte Kopien des Gesellschaftsvertrags und der Satzung der Muttergesellschaft sowie des Gewerbescheins
  • Bestätigung, dass die Reisekosten von der Muttergesellschaft oder dem polnischen Unternehmen übernommen werden

 

3) Sie beantragen eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, sobald Sie in Polen angekommen sind
Die befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gewährt einen Aufenthalt von 3 Monaten bis 3 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Ausländer müssen den Antrag persönlich beim Woiwoden stellen, und zwar spätestens am letzten Tag des legalen Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Republik Polen.
Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Antragsformular
  • Vier gültige Fotos
  • Gültiges Reisedokument
  • Nachweis des Wohnsitzes
  • Nachweis einer festen Einkommensquelle
  • Nachweis einer Krankenversicherung

 

Ein ständiger Aufenthalt in Polen von fünf Jahren mit TRP ermöglicht die Beantragung eines Daueraufenthalts in Polen.

DEIK, AMCHAM, ICC, AHK Gurcan Partners ist ein Mitglied des Foreign Economic Relations Board, des Hungary Business Council, des Deutschen Industrie – und Handelskammertages und der Internationalen Handelskammer und eine internationale Rechts- und Beratungsfirma.

Alle Rechte vorbehalten. Alle Rechte an dem Artikel Geschäftsimmigration nach Polen liegen bei Gurcan Partners. Der Autor hat keine Verantwortung für die Informationen in diesem Artikel. Dieser Artikel dient lediglich der Information.

Pingyao Zhu
Simge Ayse Pala

Gurcan Partners Warschauer Büro

Adresse :

Polna Corner, 3A Warynskiego Street, 5-6th Floor, Warschau, Polen

@: info@gurcanpartners.com

Telefon: +48  22 153 03 60 (English)

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