In diesem Artikel erläutern Rechtsanwältin Ana Dulovic aus unserem serbischen Büro in Belgrad und der Mitbegründer von Gürcan Partners, Rechtsanwalt Bedrettin Gürcan, das Thema Unternehmensgründung in Serbien mit allen rechtlichen Schritten und Details.
Wenn Sie ein Unternehmen in Serbien gründen wollen oder wenn Sie erwägen, sich um eine Aufenthaltsgenehmigung in Serbien zu bewerben, glauben wir, dass dieser Artikel für Sie nützlich sein wird.
Das „Entrepreneurship“ oder „Start-up-Ökosystem“, wie es im Volksmund genannt wird, hat in Serbien in den letzten Jahren einen weiten Weg zurückgelegt und wächst weiterhin schnell. Dieses Wachstum ist nicht nur auf die Hauptstadt Belgrad beschränkt, sondern auch auf die Städte Nis, Novi Sad und Kragujevac.
Vor der Gründung eines Unternehmensgründung in Serbien ist es für Unternehmen und Privatpersonen sehr wichtig, fachkundige Anwälte zu konsultieren, um die rechtlichen Risiken und den rechtlichen Rahmen zu klären, mit dem sie konfrontiert werden könnten.
Die Tatsache, dass Serbien kein Mitglied der Europäischen Union ist, trennt Serbien derzeit noch vom Recht der Europäischen Union. Es werden jedoch viele Schritte unternommen, um Mitglied der Europäischen Union zu werden. Aus diesem Grund ist die Gesetzgebung auch mit der Gesetzgebung der Europäischen Union integriert. Unternehmensorganisationen, Unternehmensformen und Unternehmensformen werden durch das serbische Unternehmensgesetz geregelt. („ Amtsblatt RS“ Nr. 36/11, 99/11, 83/2014 und andere Gesetze-5/2015).
Serbische Unternehmenstypen
Damit ein Unternehmen rechtlich existieren kann, muss es zunächst bei der serbischen Behörde für Handelsregistrierung nach dem entsprechenden Verfahren eingetragen werden.
Wenn Sie sich fragen, wie Ihr Unternehmen oder Ihre Zweigniederlassung im Ausland besteuert wird, können Sie unseren Artikel Internationale Besteuerung lesen.
In Serbien gibt es 4 Arten von Unternehmenstypen. Diese sind
- Kollektivgesellschaft – General partnership (o.d.),
- Kommanditgesellschaft – Limited partnership (k.d.),
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Limited Liability (doo)
- Aktiengesellschaft – Joint–Stock Company (a.d.)
Neben diesen Formen können Unternehmer auch als Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit zur Erzielung von Einkünften im Rahmen des Gesellschaftsrechts ausüben, gesetzlich anerkannt werden. In dieser Organisation, die dem Einzelunternehmen in der Türkei ähnelt, haften Einzelpersonen unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Schulden des Unternehmens.
Wie eröffnet man ein Unternehmen in Serbien?
Die Eröffnung eines Unternehmensgründung in Serbien unterliegt bestimmten Regeln. Mit der Unterstützung erfahrener, auf Unternehmensgründungen spezialisierter Anwälte kann das Verfahren in etwas mehr als 10 Arbeitstagen abgeschlossen werden, wenn die Eigentumsstruktur nicht komplex ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der/die Firmeninhaber eine natürliche Person ist/sind, die sich physisch in Serbien aufhält. In komplexeren Fällen, insbesondere wenn es sich bei dem Eigentümer um eine ausländische juristische Person handelt, nimmt das Verfahren etwas mehr Zeit in Anspruch. Eine neue serbische juristische Person wird nach dem Registrierungsverfahren bei der serbischen Agentur für Unternehmensregistrierung (im Folgenden BRA) und der Eröffnung eines Bankkontos für das Unternehmen in Serbien gegründet.
Vor der Eintragung Ihres Unternehmens müssen Sie weitere geschäftliche Entscheidungen und Schritte treffen, wie z. B.:
- Auswahl einer geeigneten Rechtsform für Ihr Unternehmen
- Auswahl eines geeigneten Firmennamens für Ihr Unternehmen
- Entscheidungen über die Struktur der Unternehmensbeteiligung
- Auswahl der Geschäftsadresse
- Ernennung des Geschäftsführers Ihres Unternehmens
- Auswahl der aktuellen Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens
- Entscheidung über die Höhe des Kapitals
- Auswahl der Bank, bei der Sie ein Geschäftskonto für Ihr Unternehmen eröffnen möchten
- Wahl des Buchhalters
- Vorbereitung des Gesellschaftsvertrags (MoA)
Die Firmengründung in Serbien erfolgt ausschließlich online. Das bedeutet, dass der Gesellschaftsvertrag und andere Dokumente im Zusammenhang mit der Gesellschaftsgründung in Form eines elektronischen Dokuments vorliegen müssen.
Sobald alle Dokumente und Formulare ausgefüllt und bei der BRA eingereicht sind, erhält Ihr Unternehmen die endgültige Entscheidung über die Gründung und Sie können ein Geschäftskonto eröffnen und mit der Ausübung Ihrer Geschäftstätigkeit beginnen.
Unternehmensgründung in Serbien: Gründung einer GmbH
Wie bereits erwähnt, ist die Entscheidung für eine GmbH die häufigste Option bei der Gründung eines Unternehmensgründung in Serbien. Nach dem Gesetz stellt die GmbH eine Gesellschaft dar, bei der eine oder mehrere juristische Personen (natürliche oder juristische Personen) Anteilseigner am Stammkapital der Gesellschaft sind. Der Mindestbetrag des Stammkapitals, der für die Eintragung einer GmbH erforderlich ist, beträgt 100 Dinar (weniger als 1 EUR).
Ein Mindestbetrag von 250 EUR ist für Gründer erforderlich, die eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten möchten, je nach ihrer Position und Rolle im Unternehmen.
Darüber hinaus ist für bestimmte, spezialisierte Geschäftstätigkeiten ein bestimmtes Mindestkapital vorgeschrieben. Zum Beispiel für Finanzleasinggesellschaften.
Jedes Mitglied des Unternehmens kann nur eine Aktie halten. Der Geschäftsanteil ist ein unteilbares Ganzes. Die Höhe der Anteile kann jedoch für verschiedene Mitglieder unterschiedlich sein.
Erhöht ein bestehendes Mitglied seinen Anteil an der Gesellschaft (z. B. durch eine Anteilsübertragung), erwirbt es daher nicht mehr Anteile an der Gesellschaft, sondern sein Anteil an der Gesellschaft wird erhöht.
Wenn Sie beispielsweise einen Anteil von 15 % an einem Unternehmen haben und ein aus dem Unternehmen ausscheidendes Mitglied (Anteilseigner A) seinen Anteil von 15 % gemäß dem Anteilsübertragungsvertrag auf Sie überträgt, beträgt Ihr Anteil an dem Unternehmen nach der Übertragung 30 %.
Im Allgemeinen haften die Aktionäre nicht für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Genauer gesagt, haften sie nur für die Anzahl der Aktien, die sie in das Unternehmen investiert haben. Das heißt, wenn Sie 100 Euro investiert haben, haften Sie bis zu diesem Betrag. Wenn die Gesellschafter jedoch den Firmenschleier lüften und die Regeln der beschränkten Haftung missbrauchen, werden sie für die Verpflichtungen der Gesellschaft haftbar gemacht. Wenn ein Gesellschafter beispielsweise seine Stellung in der im Gesetz vorgesehenen Weise missbraucht, haben die Gläubiger das Recht, ihn oder sie zu verklagen. Wenn die Gläubiger nachweisen, dass der Gesellschafter seine Stellung in der Gesellschaft missbraucht hat, kann er sich nicht hinter der Gesellschaft verstecken und haftet für die Verpflichtungen der Gesellschaft.
In den meisten Fällen handelt es sich bei der GmbH um ein Unternehmen mit einer geringen Anzahl von Mitgliedern und einem geringen Stammkapital. Diese Form der juristischen Person ist für mittlere und kleine Unternehmen geeignet. Zahlreiche Großunternehmen mit einem entwickelten Produktionssystem und mehr als 1000 Beschäftigten arbeiten jedoch auch in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Abhängig von ihren Anteilen an der Gesellschaft können die Gesellschafter die Gewinne des Unternehmens verwalten und entscheiden, ob sie sie unter sich aufteilen wollen.
Firmengründung in Serbien: Verfahren
Das Verfahren für die Gründung eines Unternehmens ist für alle Unternehmen mit einfacher Struktur sehr ähnlich. Das Verfahren zur Gründung eines Unternehmensgründung in Serbien umfasst die Ausarbeitung von Gesetzen und die Vorbereitung von Dokumenten, die für die Unternehmensgründung erforderlich sind, wie z. B. elektronische Signaturen, Formulare, Kopien von Pässen usw.
Künftige Firmeninhaber müssen auch das Gründungsdokument elektronisch unterzeichnen oder einen Anwalt damit beauftragen, ein (virtuelles) Büro für ihre Firma zu finden und ein Bankkonto einzurichten.
Die oben genannten Schritte lassen sich als Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente und Vorbereitung der grundlegenden Verfahren zusammenfassen, um zum nächsten Schritt, der Eintragung des Unternehmens, überzugehen.
Die Eintragung des Unternehmens bei der Business Licensing Agency (BRA) ist also nur ein Schritt des Unternehmensgründungsprozesses. Unabhängig von Ihren Geschäftsplänen hinsichtlich des Zeitpunkts der Aufnahme der Tätigkeit oder des Zwecks der Unternehmensgründung gelten nach der Eintragung der juristischen Person die verbindlichen Rechtsnormen für jede serbische juristische Person.
Innerhalb der ersten 15 Tage nach der Eintragung bei der BRA muss die juristische Person den ersten Steuerantrag, den so genannten Steuervorabantrag, einreichen. Neben der Beantragung und Eintragung einer neuen juristischen Person bei den Steuerbehörden besteht der Zweck dieser Vorab-Steuerpflicht darin, den potenziellen Gewinn des Unternehmens im ersten Jahr der Geschäftsaufnahme subjektiv zu bewerten. Diese Einschätzung ist ausschlaggebend für die Steuerschuld des Unternehmens für das betreffende Jahr.
Mit der Registrierung als MwSt.-Zahler können auch weitere Pflichten verbunden sein. Denken Sie daran, dass nicht jeder mit den Verfahren vor den Steuerbehörden vertraut ist oder sein sollte; es ist immer ratsam, sich an ein Buchhaltungsunternehmen in Serbien zu wenden.
Bitte kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter info [@] gurcanpartners.com.
Unternehmensregistrierung in Serbien
Die Firmenregistrierung in Serbien erfolgt in BRA: BRA ist das einzige Gegenregistrierungssystem, das eine Firma zusammen mit der Registrierung ermöglicht. Die folgenden Informationen können über das System bezogen werden:
- Unternehmensidentifikationsnummer (CIN)
- Krankenversicherungsnummer, ausgestellt vom Nationalen Krankenversicherungsfonds (NHIF)
- Steueridentifikationsnummer (TIN)
Das Verfahren beginnt mit der Beantragung der Registrierung mit den dazugehörigen Unterlagen, die direkt in der BRA-Zentrale in Belgrad, in den BRA-Organisationseinheiten oder durch elektronische Online-Registrierung über das System für die zentralisierte Registrierung von Nutzern der serbischen Agentur für Unternehmensregistrierung erfolgen kann.
Der Gründer oder die vom Gründer bevollmächtigte Person reicht die Unterlagen ein.
In diesem Zeitraum muss auch der Beschluss über die Bestellung des Vertreters der Gesellschaft und/oder des Prüfungsausschusses registriert werden, sofern er nicht bereits Teil des Gründungsakts ist.
Nach der Einreichung des Registrierungsantrags für die Gründung einer Gesellschaft in Serbien wird die Gesellschaft innerhalb von 3 bis 5 Werktagen gegründet, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Agentur für Unternehmensregistrierung (BRA).
Firmengründungen in Serbien für Ausländer:
Im Allgemeinen können Ausländer in Serbien ein Unternehmen unter den gleichen Bedingungen wie einheimische Personen gründen. Es gibt jedoch einige Besonderheiten in Bezug auf das Unternehmensgründungsverfahren selbst, wenn der Gründer eine ausländische Person ist.
So wollen Gründer oft wissen, wie oft sie während des gesamten Gründungsvorgangs persönlich erscheinen müssen. Dies ist besonders wichtig für diejenigen, die nicht in Serbien wohnen.
Daher ist die Möglichkeit, die Anwesenheit des Gründers vollständig zu vermeiden, äußerst praktisch für alle, die das gesamte Verfahren beschleunigen möchten. Jeder Schritt des Verfahrens kann von der durch die Sondervollmacht bevollmächtigten Person abgeschlossen werden, es ist sogar möglich, den Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen, wenn der Person eine Sondervollmacht erteilt wurde.
Je nach Herkunftsland können Dokumente aus Ihrem Land (wie z. B. eine Spezialvollmacht) nur dann für den internationalen Gebrauch akzeptiert werden:
- muss das Dokument das so genannte vollständige Legalisierungsverfahren durchlaufen, oder
- die zuständige Behörde versieht das Dokument mit einem Apostille-Stempel oder
- eine Apostille ist möglicherweise nicht erforderlich.
Welche Verpflichtung Ihnen zur Verfügung steht, hängt vom Herkunftsstaat des Dokuments ab.
Für die dritte Kategorie, bei der eine vollständige Legalisation oder Apostille für die internationale Verwendung nicht erforderlich ist, hat Serbien ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Liberalisierung der Legalisation öffentlicher Urkunden geschlossen (beachten Sie, dass bei bestimmten Abkommen nur bestimmte Kategorien öffentlicher Urkunden von der Legalisation ausgenommen sind).
Serbien hat mit den folgenden Ländern ein bilaterales Abkommen zur gegenseitigen Liberalisierung der Legalisation öffentlicher Urkunden geschlossen: Algerien, Österreich, Belgien, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Tschechische Republik, Slowakei, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Italien, Irak, Zypern, Ungarn, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Montenegro, Ukraine und Slowenien.

Online Firmengründung in Serbien
Unternehmensgründungen in Serbien können dank einer qualifizierten elektronischen Signatur bequem von zu Hause aus vorgenommen werden.
Anfang 2018 aktivierte die BRA den Service der elektronischen Registrierung von Unternehmen. Später erlaubte die BRA diesen Service auch für Einpersonen- und Mehrpersonen-GmbHs.
Um eine Einpersonen- oder Mehrpersonen-LLC elektronisch zu gründen, müssen Sie
- über ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat (elektronische Signatur) verfügen;
- ein elektronisches Kartenlesegerät und eine Anwendung für die elektronische Unterschrift installieren;
- eine MasterCard-, Visa- oder Dinar-Zahlungskarte besitzen, um die Gebühr zu bezahlen.
Was die für die Firmengründung in Serbien erforderlichen Dokumente betrifft, gelten größtenteils die gleichen Regeln (wie bereits erwähnt). Es gibt jedoch einige Unterschiede.
So muss der Gesellschaftsvertrag, der dem elektronischen Antrag beigefügt wird, in Form eines elektronischen Dokuments vorliegen und mit der elektronischen Signatur eines Mitglieds der Gesellschaft oder eines gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft unterzeichnet werden, wenn eine inländische Gesellschaft das zukünftige Mitglied der Gesellschaft ist.
Der Nachteil der Online-Firmenregistrierung in Serbien ist, dass die Anwendung vorerst nur die Einreichung eines elektronischen Antrags für die Gründung einer Einpersonen-GmbH unterstützt. Der Gesellschafter kann eine inländische oder ausländische natürliche Person oder eine inländische juristische Person sein.
Mit anderen Worten, es ist nicht möglich, einen elektronischen Antrag für die Gründung einer GmbH mit mehreren Mitgliedern einzureichen, wenn eine ausländische juristische Person eines der zukünftigen Mitglieder der Gesellschaft ist.
Unser Team ist hier, um Sie durch jeden Schritt Ihres Unternehmensgründungsprozesses in Serbien zu begleiten. Sie können uns jederzeit kontaktieren, um kompetente Hilfe zu Ihrem Prozess zu erhalten: info [@] gurcanpartners.com
Unternehmensgründung in Serbien: Eröffnung eines Bankkontos
Sobald die BRA die Entscheidung über die Eintragung des Unternehmens in Kraft gesetzt hat, müssen Sie ein Bankkonto für das Unternehmen bei einer Bank Ihrer Wahl eröffnen.
Die für die Eröffnung eines Bankkontos in Serbien erforderlichen Unterlagen können je nach der gewählten Bank unterschiedlich sein. In der Regel wird die Bank jedoch die folgenden Dokumente verlangen:
- Entscheidung der BRA über die Eintragung des Unternehmens
- einen Antrag auf Eröffnung eines Bankkontos
- Ausweisdokument der Geschäftsführer/Vertreter
- Notariell beglaubigtes Unterschriftenformular der vertretungsberechtigten Personen (OP-Formular)
- Eine Karte mit den bei der Bank hinterlegten Unterschriften
- Die Bank muss zusätzliche Dokumente vorlegen, wie z. B. einen Antrag auf Online-Banking oder eine Vereinbarung zur Eröffnung eines Kontos in der jeweiligen Währung usw.
Das Verfahren zur Eröffnung eines Bankkontos für ein Unternehmen, das von einer juristischen Person in Serbien gegründet wurde, ist komplizierter, da zusätzlich zu den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente vorgelegt werden müssen (Personalausweis des letzten wirtschaftlichen Eigentümers der juristischen Person, der Gründer des Unternehmens in Form eines Auszugs aus dem Register der zuständigen Behörde und die Gründungsurkunde des Gründers des Unternehmens).
Unternehmensgründung in Serbien: Bankkonto für Ausländer
Wenn Sie eine juristische oder natürliche Person sind, die ihren ständigen Wohnsitz in einem anderen Land hat oder dort registriert ist, können Sie Inhaber eines ausländischen Bankkontos in Serbien sein.
Der Begriff „Ausländer“ bezieht sich auf eine Person, deren eingetragener Lebensmittelpunkt oder Geschäftstätigkeit sich nicht in Serbien befindet. Mit anderen Worten, es hängt mit Ihrer Staatsbürgerschaft oder dem Ort der Geschäftsführung Ihres Unternehmens zusammen.
Sie können in Serbien ein ausländisches Bankkonto in RSD (serbischer Dinar) oder in einer anderen Währung (z.B. USD, EUR, CAD, etc.) eröffnen.
Ein ausländisches Bankkonto in Serbien hat sowohl für natürliche Personen als auch für Unternehmen viele Vorteile.
Erstens können Sie das ausländische Bankkonto für alle üblichen Transaktionen nutzen, wie z. B. Zahlungen empfangen, Überweisungen in Auftrag geben oder Geld abheben. Sie erhalten eine Master Card oder Visa, die Sie überall auf der Welt benutzen können.
Auch wenn Sie Geschäftspartner in Serbien haben und Ihre Zusammenarbeit gegenseitige Zahlungen und Investitionen erfordert, werden Sie dadurch Zeit und Geld sparen. Mit einem ausländischen Bankkonto ersparen Sie sich das internationale Überweisungsverfahren und die Zahlung hoher Gebühren für die Überweisung.
In einigen Fällen kann die Eröffnung eines ausländischen Bankkontos sogar obligatorisch sein. Wenn Ihr ausländisches Unternehmen beispielsweise eine Repräsentanz in Serbien unterhält, wird ein ausländisches Bankkonto der Muttergesellschaft für die Geschäfte der Repräsentanz verwendet.
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Kosten der Unternehmensgründung in Serbien
Die Website des BRA ist transparent und enthält detaillierte Informationen über alle Gebühren.
Die Kosten für die Gründung einer Verwaltungsgesellschaft in Serbien für das Jahr 2022 sind zum Beispiel wie folgt
- GmbH 6.500 RSD (ca. 55 EUR)
- AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN BRANCHE/EMBASSISCHES BÜRO 3.100 RSD (ca. 27 EUR)
- UNTERNEHMER 1.600 RSD (ca. 14 EUR)
- ONLINE-ANMELDUNG einer GmbH 5.900 RSD (ca. 50 EUR)
- Eintragung und Veröffentlichung der Absichtserklärung 3.100 RSD (ca. 27 EUR)
Neben den Kosten vor dem BRA können noch weitere Kosten anfallen, wie z.B. die Kosten für die notarielle Beglaubigung von Dokumenten, die Kosten für einen offiziellen Übersetzer für die Dokumente eines ausländischen Unternehmens, das Aktionär in einem serbischen Unternehmen werden möchte.
Obligatorische Verwaltungsverfahren nach der Unternehmenseintragung in Serbien
Nach der Registrierung eines Unternehmensgründung in Serbien ist es obligatorisch, dass der ernannte Geschäftsführer innerhalb von 15 Tagen persönlich in das Land reist, um eine elektronische Signatur zu erhalten. Diese elektronische Signatur ist für verschiedene buchhalterische Zwecke, einschließlich der Einreichung von Finanzberichten, von entscheidender Bedeutung. Zusätzlich muss der Geschäftsführer während dieses Besuchs die Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten ausfüllen. Dieser Prozess stellt die Einhaltung lokaler Vorschriften sicher und erleichtert den reibungslosen Betrieb des Unternehmens im rechtlichen Rahmen Serbiens.
Av. Ana Dulovic
Av. Bedrettin Gürcan
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